Ausschreibung 1408745: Neubau Polizeigebäude 273 Allg. Schreinerarb. Schränke, Verkleidung

Publiziert am: 1. April 2024

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau

- Allgemeine Schreinerarbeiten
- Sturzbretter mit und ohne Vorhangschienen
- Simse und Brüstungsbekleidungen
- Einbauschränke aus Holz
- Küchen als Schreinerarbeit


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Woche
Ort:

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 45210000: Bauleistungen im Hochbau
Tags (Bau):
  • 273: Schreinerarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. April 2024 Publikationsdatum
1. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. April 2024 Frist für Fragen

Später eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden

13. Mai 2024 Abgabetermin 15:00

13.05.2024, 15.00 Uhr, Unterlagen eingetroffen: Eingang bei der ausschreibenden Stelle: Loge Dep. Finanzen und Ressourcen, Tellistrasse 67, Postfach, 5001 Aarau, Einkaufszentrum Telli, Erdgeschoss Poststempel ist nicht massgebend! an die Adresse - gemäss Ziffer 1.2 - einzureichen oder am Empfang abzugeben

15. Mai 2024 Offertöffnung

13.05.2024, 15.00 Uhr, Unterlagen eingetroffen: Eingang bei der ausschreibenden Stelle: Loge Dep. Finanzen und Ressourcen, Tellistrasse 67, Postfach, 5001 Aarau, Einkaufszentrum Telli, Erdgeschoss Poststempel ist nicht massgebend! an die Adresse - gemäss Ziffer 1.2 - einzureichen oder am Empfang abzugeben

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Tellistrasse 67
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
E-Mail-Adresse:  
immobilienaargau@ag.ch