Ausschreibung 1407965: Integrator Leitebene Portfolio Ost, Mitte und Zentral
Publiziert am: 5. April 2024
armasuisse Immobilien
Die zentrale Leitebene CH (basierend auf WinCC OA) wird in der Gebäudeautomation für sämtliche Standorte der armasuisse Immobilien, exklusive der West-Schweiz, eingesetzt.
Der Beauftragte soll in einer ersten Phase verschiedene Funktionalitäten auf dem System ergänzen.
Weiter sollen in den kommenden Jahren an verschiedenen Standorten neue Gebäudetechnikanlagen in das zentrale Leitsystem vom Beauftragten integriert werden. Die Automationsstationen in den jeweiligen Gebäuden werden im Rahmen von Neubau- oder Sanierungsprojekten von verschiedenen GA-Unternehmern und mit verschiedenen Automationsprodukten erstellt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 1 Woche, 3 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. April 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. April 2024 | Frist für Fragen | Es werden keine Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 26.04.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 19.04.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
17. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | A-Post (Datum des Poststempels einer Schweizerischen Poststelle). |
Offertöffnung | A-Post (Datum des Poststempels einer Schweizerischen Poststelle). |
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1. September 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Siehe Dokument I_ KBOB Bestimmungen zum Vergabeverfahren Teil A
Siehe Dokument I_ KBOB Bestimmungen zum Vergabeverfahren Teil A
10
Zusätzliche Informationen
Nicht zugelassen
Beurteilungsgremium:
• Heinz Räz Netzpunkt GmbH, Oberdiessbach
• Marco Ackermann, Projektleiterin Bauherr, armasuisse Immobilien
• Alexander Marmy, Fachbereich UNS, armasuisse Immobilien
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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