Ausschreibung 1406499: Flughafen Zürich; Belagssanierung Y-Areal; Proj.Nr. P23AT100
Publiziert am: 22. März 2024
Flughafen Zürich AG
Die Belagssanierungen des Y-Areals (Gate-Gourmet) umfassen eine Gesamtfläche von ca. 13'500 m2. Es sind ein Asphaltbelagsersatz (Trag-/ Deckschicht), die Erneuerung der Entwässerungsrinnen und der Einbau von neuen Betonplatten bei den Verladerampen, sowie Neuverlegung von Verbundsteinflächen vorgesehen. Die Arbeiten müssen abgestimmt auf den laufenden Betrieb der Gate Gourmet voraussichtlich in 6 Bauphasen (Etappen) erfolgen. Die Logistik und der Umschlag der Gate-Gourmet muss während den Bauarbeiten immer aufrecht erhalten bleiben. Zufahrten und Baulogistik erfolgen mit entsprechenden Sicherheitskontrollen über den Luftseitigen Bereich (Airside).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. März 2024 | Publikationsdatum | |
22. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind schriftlich an die Kontaktstelle zu richten oder im SIMAP-Forum zu stellen und werden bis am 12.04.2024 beantwortet. |
26. April 2024 | Abgabetermin 11:00 | Massgebend für die rechtzeitige Einreichung ist der Eingang des Angebotes bei der Eingangsstelle und nicht das Datum des Poststempels. |
26. April 2024 | Offertöffnung | Massgebend für die rechtzeitige Einreichung ist der Eingang des Angebotes bei der Eingangsstelle und nicht das Datum des Poststempels. |
1. August 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
70 | PRICE | Preis |
20 | QUALITY | Schlüsselpersonen |
10 | QUALITY | Auftragsverständnis |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: 043 816 75 97
E-Mail-Adresse:
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