Ausschreibung 1405429: Verlegung und Vergrösserung Büttikerbachleitung «Abschnitt Nord»

Publiziert am: 19. März 2024

Einwohnergemeinde Wohlen

• Abbruch Beläge
• Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Bach- und Schmutzwasserleitung
• Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Elektro-, Trink- und Gasleitungen inkl. Hausanschlüsse
• Einbau Tragschicht- und Deckschicht


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 0 Minuten
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. März 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. April 2024 Frist für Fragen

None

29. April 2024 Abgabetermin 17:00

Das Angebotsformular muss in Papierform und digital auf USB-Stick bis zur genannten Frist eingereicht sein.

30. April 2024 Offertöffnung

Das Angebotsformular muss in Papierform und digital auf USB-Stick bis zur genannten Frist eingereicht sein.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: 056 619 92 30
E-Mail-Adresse:  
simon.trottmann@wohlen.ch