Ausschreibung 1405231: 80297
Publiziert am: 15. März 2024
Aargau Verkehr AG (AVA)
Aufnahme der bestehenden Betonfundamente in Lage und Höhe, Werkstattplanung, Herstellung inkl. Korrosionsschutz, Lieferung und Montage von Geländern entlang dem neuen Bahntrassee in Oberkulm.
Die Geländer dienen als Trennung zwischen dem Bahntrassee und einerseits der ostseitigen Kantonsstrasse K 242 (Länge ca. 355 m), andererseits dem neuen, westseitigen Gehweg (Länge ca. 395 m).
Der Projektperimeter erstreckt sich in nord-südlicher Richtung von ca. 200 m nördlich des Tüelenweges bis zur Neudorfstrasse in Oberkulm.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. März 2024 | Publikationsdatum | |
15. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. April 2024 | Frist für Fragen | Schriftliche Fragen können bis 02.04.2024 direkt über SIMAP gestellt werden. Die Antworten werden ab Freitag, 05.04.2024, auf SIMAP beantwortet. Weitere Auskünfte nach Ablauf der Frist werden nicht erteilt. |
18. April 2024 | Abgabetermin 16:00 | Eingabe per Post siehe Dokument "Angebotsformular" Pkt. 5.2.1 |
25. April 2024 | Offertöffnung | Eingabe per Post siehe Dokument "Angebotsformular" Pkt. 5.2.1 |
17. Juni 2024 | Geplanter Projektstart | |
29. November 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
70 | PRICE | Gesamtpreis |
15 | QUALITY | Organigramm und Montageprogramm |
15 | QUALITY | Referenzen / Schlüsselpersonen |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Submission findet keine Begehung statt. Besichtigungen können selbständig durchgeführt werden. Die Bahnanlage darf nicht betreten werden (Bahnbetrieb).
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 48
5000 Aarau
Telefon: 062 832 83 30
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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