Ausschreibung 1405043: 1550-Tiefbau_Fahrbahnerneuerung_Utzenstorf
Publiziert am: 15. März 2024
BLS Netz AG
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung Emme 2024 WR-UT werden, hinsichtlich der Substanzerhaltung der Infrastruktur, auch Tiefbauarbeiten ausgeführt. Die auszuführenden Arbeiten sind auf der Stecke zwischen Wiler b. Utzenstorf und Utzenstorf vorgesehen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. März 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. April 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen werden via simap-Forum bis am 08.04.2024 beantwortet. |
3. Mai 2024 | Abgabetermin 16:00 | None |
7. Mai 2024 | Offertöffnung | None |
1. Juni 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
65 | PRICE | Gesamte Wirtschaftlichkeit |
20 | QUALITY | Qualität des Angebots |
15 | QUALITY | Qualität der Anbieterin |
Zulassungsbedingungen
zugelassen, gemäss Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen
EK 1.1 Umsatz
Das durchschnittliche jährliche Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Anbieterin der letzten 3 Jahre.
Angabe ohne Subunternehmer.
EK 1.2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Anbieterin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung (bzw. bestätigt im Zuschlagsfall diese abzuschliessen) in Höhe von mind. CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden inkl. Schadenverhütungskosten, davon CHF 5 Mio. als Sublimite für Vermögensschäden wegen Bauzwischenfällen, Sachschäden infolge Ermittlung und Behebung von Schäden, Aus- und Einbaukosten und Nutzungsausfall und CHF 1 Mio. als Sublimite für Umweltschaden (Ökoschaden).
Er bestätigt diese während der gesamten Vertragsdauer (inkl. Gewährleistungsfrist) aufrechtzuerhalten.
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular durch jede Partnerin auszufüllen.
EK 2.2 Sicherheit
Polier und Sicherheitschef als separate Personen oder in Personalunion besitzen einen gültigen Sicherheitsausweis.
EK 3.1 Referenzen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 10 Jahren mit Kosten > CHF 1 Mio. pro Projekt (abgeschlossenes Projekt).
Die Referenzen müssen Tiefbauarbeiten im Gleisbereich (Bahnentwässerung, Gleisunterbau mit Einbau AC-Rail, Gleisoberbau bis Vorschotterung) abdecken.
Eine der beiden Referenzen muss bei «Bauen unter Bahnbetrieb» ausgeführt worden sein.
EK 4.1 Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 resp. 14001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS AG akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS AG ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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