Ausschreibung 1403899: Muttenz - BBZ Brandschutzbekleidungen
Publiziert am: 14. März 2024
Hochbauamt Basel-Landschaft
Erstellen von Brandschutzbekleidungen, Brandabschottungen, Schallabschottungen in Decken und Wänden
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 1 Woche, 4 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. März 2024 | Publikationsdatum | |
14. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download auf der Webplattform simap.ch zur Verfügung. |
2. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich schriftlich mit dem Vermerk |
15. Mai 2024 | Abgabetermin 15:00 | Die Angebotsunterlagen sind versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Muttenz - BBZ Brandschutzbekleidungen" an die: |
16. Mai 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Muttenz - BBZ Brandschutzbekleidungen" an die: |
3. November 2025 | Geplanter Projektstart | |
26. Februar 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
70 | PRICE | ZK 1: Angebotspreis |
30 | QUALITY | ZK 2: Referenzen |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht erlaubt.
EK 1: Die Anbieterin verfügt über ausreichend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Aufgabenstellung und Anforderungen, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von Referenzobjekten nach. Referenzen müssen mit der Möglichkeit der Nachprüfung versehen sein.
Anforderungen, die über maximal 2 Referenzen summarisch zu erfüllen sind, wären
- Referenz mit Auftragswert grösser CHF 400'000 exkl. MWST
- Referenz mit Auftragswert grösser CHF 250'000 exkl. MWST
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
Telefon: 061 552 51 11
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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