Ausschreibung 1402249: Flughafen- und Hagenholztunnel: Baumeisterarbeiten 2025/2026

Publiziert am: 3. April 2024

SBB Bauprojekte

Diverse Instandsetzungsarbeiten SBB Flughafen- und Hagenholztunnel in Zürich-Kloten zur Ertüchtigung der Tragstruktur und der Entfluchtung für die Restnutzungsdauer von 60 Jahren. Die zu ertüchtigenden Stellen sind sowohl in ihrer geographischen Lage als auch in der Art sehr heterogen. Daher sind auch die folgenden geplanten Massnahmen sehr vielfältig und komplex:
-Neue Tragwerkselemente (Wände/Stützen/Unterzüge, CFK-Lamellen, etc.)
-Ersatz von Bauteilen (Reprofilierung Beton)
-Aktive und passive Schutzmassnahmen (KKS, Verbesserung Abdichtungen, Verkleidungen, Rampenheizungen etc.)
-Optimierung der MRWA mit einer neuen MRWA Zentrale
-Verbreiterung bestehender Fluchttreppenhäuser
-Zusätzliche Fluchttreppenhäuser
-Anpassen und Aufrüsten der Fluchtwege
-Aufrüsten der Liftanlagen
-Lokale Schadstoffsanierungen
-weitere Massnahmen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 4 Wochen, 1 Tag
Ort:

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

23. April 2024 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 30.04.2024 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

31. Mai 2024 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / «Zürich Flughafen / Baumeisterarbeiten»

7. Juni 2024 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / «Zürich Flughafen / Baumeisterarbeiten»

1. Januar 2025 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

Geforderte Nachweise:

Nachweise zu EK1:
N1: Je 1 Projektreferenz einer Infrastrukturanlage mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Bahnbauarbeiten (unter Betrieb)
N1.2 Bahnlogistik
N1.3 Untertagebauarbeiten
N1.4 Baumeisterarbeiten im Bestand (Instandsetzungsarbeiten)

- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb der gleichen Projektreferenz nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Die Nachweise N1.1, N1.3 und N1.4 müssen zwingend vom Anbieter (federführenden Firma oder Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) erbracht werden. Der Nachweis N1.2 zur Bahnlogistik darf von einem Subunternehmer stammen – in diesem Fall hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass dieser im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Nachweis zu EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Begehungen: Das Projektmanagement der SBB AG sieht eine Begehung wie folgt vor:

Datum/Zeit: 12.04.2024 / 13:00 Uhr
Treffpunkt: Flughafen Zürich vor Caffè Spettacolo im Geschoss G01
Programm: Informative Begehung der zugänglichen, zu bearbeitenden Anlagenteile (exkl. Gleisbereich und luftseitiger Bereich Flughafen Zürich)
Teilnehmende: 1 (max. 2) Teilnehmer pro Anbieter

Schutzausrüstung:
- Oranges Gilet und zugelassene Sicherheitsschuhe sind für die Begehung obligatorisch.
- Es besteht Helmpflicht.
- Helle Kopfbedeckungen sind untersagt.

Sprache: Deutsch

Anmeldung: Bis 10.04.2024, 16.00 Uhr mit nachstehenden Informationen an andre.schindler@sbb.ch:
- Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-Mail, Telefon)

Anreiseplan:
Parkplätze: Ja (öffentliche Parkhäuser Flughafen Zürich)

Bemerkungen: Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (Artikel 16 SIA 118).

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch