Ausschreibung 1402049: RB Limmattal, Teilerneuerung Rangiertechnik – Technische Anlagen

Publiziert am: 5. März 2024

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Neubau mit Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
- 4 NS-Haupt- und Unterverteilungen in Trafokavernen
- 8 x 40 m Stromschiene Cu 2000 A
- 64 Lastschalter inkl. Anschlusskasten an Stromschiene
- 750 m Kabelleiter feuerverzinkt inkl. Montageausleger
- 3 Verteilkasten und neue Hausinstallationen PH 1 bis 3
- 7 Einheiten Installationen Licht + Kraft in PH und Trafokavernen
- 320 m Installationen Licht + Kraft in Bremskanal
- 4 Steuereinheiten je Trafokaverne inkl. Anschluss LSS
- Baustelleninstallationen (Baustrom / Baubeleuchtung)

Rückbau von:
Siehe Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 0 Minuten
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. März 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

21. März 2024 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

23. April 2024 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (bakis.akkaya@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rangierbahnhof Limmattal - Elektro»

30. April 2024 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (bakis.akkaya@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rangierbahnhof Limmattal - Elektro»

2. Mai 2025 Geplanter Projektstart
15. April 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung.

EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Bereiche:

Technische Anlagen:
Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von:
- NS-Haupt- und Unterverteilungen
- Isolierte Stromschienensysteme grösser In = 750A
- Licht- und Kraftinstallationen
- Dritt- respektive Nebenanlagen mit sehr hoher Anforderung an Betriebssicherheit
- Bereiche Industrie- oder Verkehrsanlagen.
- Baukosten der beschriebenen Fachthemen > CHF 1.0 Mio.
- Inbetriebnahme nach 2013

Mehrere Bereiche können auch
innerhalb des gleichen Projektes
nachgewiesen werden.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen
bzw. zu einem wesentlichen Teil
realisiert sein.

Nachweis zu EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Begehungen: Das Projektmanagement der SBB AG sieht eine Begehung wie folgt vor:

Rubrik / Information
Datum/Zeit: 15.03.2024 / 09:00 Uhr
Treffpunkt: Rangierbahnhof RBL West, Spreitenbach, Eingang Stellwerksgebäude
Auskunft: Martin Märki, martin.maerki@iub-ag.ch, +41 79 239 53 04
Programm: 09H00, Besichtigung der Anlagenteile, Dauer ca. 2h
Teilnehmende: 1 (max. 2) Teilnehmer pro Anbieter

Schutzausrüstung:
- Gemäss RTE20100
- Oranges Gilet und zugelassene Sicherheitsschuhe sind für die Begehung obligatorisch.
- Es besteht keine Helmpflicht.
- Helle Kopfbedeckungen sind untersagt.

Sprache: Deutsch

Anmeldung: Bis 12.03.2024, 12H00 Uhr mit nachstehenden Informationen an beat.waldvogel@sbb.ch:
− Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-Mail, Telefon) für die Reservation von (Fahrzeug(en), Raum/Räumen usw.)

Anreiseplan:
Parkplätze: Nein (Möglichkeit bei IKEA)

Bemerkungen: Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).

Grundsätzlich werden keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
Telefon: 000
E-Mail-Adresse:  
beat.waldvogel@sbb.ch