Ausschreibung 1401901: Alpnach, Ausbau+Sanierung Einsatz Infrastruktur, SP8
Publiziert am: 11. März 2024
armasuisse Immobilien
Es sollen zwei Fahrzeugeinstellhallen, sowie eine Fahrzeugwerkstatt mit Büroräumlichkeiten realisiert werden. Im Auftrag enthalten ist das Erstellen der Unterlagsböden und das Erstellen fugenloser Bodenbeläge. Den detaillierten Aufgabenbeschrieb entnehmen sie bitte dem LV für die Fahrzeughallen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. März 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. März 2024 | Frist für Fragen | Es werden keine Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 28.03.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.03.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
22. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle |
25. April 2024 | Offertöffnung | Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle |
1. Juni 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
60 | PRICE | Z1: Angebotspreis: |
30 | QUALITY | Z2: Referenzen des Anbieters und Referenzen der Schlüsselpersonen: |
10 | QUALITY | Z3: Nachhaltigkeit/Ökologie: |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe des Angebotes nicht mehr ausgewechselt werden.
E1: Referenzen Betrieb
E2: Personelle Ressourcen
E3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zu E1:
Referenzen von mindestens 2 vergleichbaren Gebäuden, insbesondere bezüglich Komplexität und Umfang (Baukosten des Gewerkes mind. CHF 100'000.00 pro Projekt, unter Umständen aufgeteilt in mehrere einzelnen Bauten innerhalb des gleichen Auftrages). Die Referenzen sind aktuellen Datums (< 10 Jahre).
Zu E2:
Die für den Auftrag zugesicherten personellen Ressourcen sind anhand des Formulars 2, KBOB Teil B auszuweisen.
Zu E3:
Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung (der anbietenden Filiale) in den vorangegangenen drei
Jahren (Formular 2, KBOB Teil B). Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die Leistungen der vorgesehenen Aufgabe. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Eignungskriterien durch die Gemeinschaft, nicht durch die einzelnen Partnerfirmen zu erfüllen.
Zusätzliche Informationen
Sind nicht zugelassen.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags.
Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es finden keine Begehungen statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Der entsprechende Nachweis erfolgt mittels Selbstdeklaration in den Angebotsunterlagen auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB- Dokument Nr. 13)
1. Rechtsgültigkeit des Ausschreibungstextes:
Falls infolge der Übersetzung sprachliche Abweichungen vorhanden sind, ist der deutsche Ausschreibungstext rechtsgültig. Sofern zwischen dem publizierten Ausschreibungstext und den Ausschreibungsunterlagen samt allen Anhängen inhaltliche sowie terminliche Abweichungen vorhanden sind, ist das Leistungsverzeichnis mit den abgegebenen Unterlagen rechtsgültig.
2. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen
Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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