Zuschlag 1400773: MP-200055, Erkundungsbohrungen Niederbergtunnel
Publiziert am: 1. März 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch den günstigen Preis, die eingereichten Unterlagen erfüllen zudem die der Ausschreibung zugrunde gelegten Anforderungen. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 10%; unterteilt in: Bohrmeister/Bauführer (verantwortliche Person vor Ort) 3.1. eine abgeschlossene Referenz über Arbeiten in vergleichbarer Funktion, vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (5%) 3.2. Lebenslauf (Beurteilung der Aus- und Weiterbildung sowie der Berufserfahrung mit Bezug auf das Projekt dieser Ausschreibung) (5%). ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; auf Basis des Technischen Berichtes mit: 2.1 Beschrieb der Baustelleneinrichtung, Installationskonzepten, Bohrgeräten, Lösungen zur Einrichtung der Bohrungen inkl. Standrohr/Ankerrohr und Bohrlochabschluss, Bohrmethodik und Arbeitsschritte für gerichtetes Bohren, Bohrlochversuchen / -ausrüstung (10 %) 2.2 Analyse der Aufgabenstellung, Risikoanalyse und mögliche Vorgehensvorschläge für Durchbohren und Stabilisieren von Störzonen und Karst (10 %) 2.3 Vertragsbezogenes Organigramm, Personelle Organisation, Regelung Stellvertretung, Einsatzplan des Personals, Personalbestand Bohrstellen und Bauprogramm (10 %) ZK3: PREIS: GEWICHTUNG 60% ---------- Weitere Informationen unter 4.6
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
3 Angebote davon 1 Ausschluss
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