Ausschreibung 1400461: Partner für Elektroinstallationen
Publiziert am: 11. März 2024
Kantonspolizei Bern
Die Kantonalpolizei Bern ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf angewiesen, dass die Lokalitäten und Betriebe fachgerecht in Stand gehalten werden. Dadurch werden öfters Dienstleistungen im Bereich Elektroinstallationen benötigt. Die Kantonspolizei Bern sucht mittels diesem öffentlichen Ausschreibungsverfahren an drei Partner für die Erbringung von Arbeiten im Bereich Elektroinstallation, insbesondere in folgenden Bereichen: - Starkstrom und Schwachstrom Explizit nicht Ausschreibungsgegenstand sind Dienstleistungen für die Sturmwarnleuchten auf den Berner Seen.
- ICT-Systeme, Netzwerkverkabelung und Glasfasertechnik
- Telefonie
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 1 Woche, 2 Tage |
Ort: |
Die Leistungserbringung erstreckt sich über den ganzen Kanton Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. März 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. April 2024 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
10. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: "Sendung nicht vor dem 29.11.2023 öffnen!" abzugeben bzw. zu versenden. |
16. Mai 2024 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: "Sendung nicht vor dem 29.11.2023 öffnen!" abzugeben bzw. zu versenden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (Art. 12 IVöB 2019). Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Anbieter verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 26 ff. i.V.m. Art. 44 IVöB 2019 vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und Verfügungen nur auf simap.ch zu publizieren (Art. 51 Abs. 1 IVöB 2019 i.V.m. Art. 15 Abs. 7 VRPG) oder brieflich mitzuteilen.
Gemäss Art. 39 IVöB sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation.
www.simap.ch
Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (Kramgasse 20, 3011 Bern) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
Nordring 30, Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 638 81 11
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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