Ausschreibung 1400255: TU TP1 Vispersand - Ackersand
Publiziert am: 12. März 2024
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Der Streckenabschnitt km 9.802 – km 10.926 soll im Rahmen eines Totalumbaus (TU) umgebaut werden. Folgende Arbeiten sind vorgesehen:
Erneuerung der Fahrbahn mit Unterbau inkl. Materialersatz, Planumsschutzschicht, Schotterbett, Schwellen und Schienen
Fahrbahnentwässerung
Ersatz der Bahnstromanlage inkl. Mastfundamente und Schächte
Ersatz der Stellwerkanlagen (SW) inkl. Rohrblockergänzungen und Schächte
Ersatz der NS+T Anlagen (Niederspannung und Telekommunikation) inkl. Rohrblockergänzungen und Schächte
Bemerkung:
Der Werkleitungsrohrblock wurde im Rahmen der Hochwasserschutzmassnahmen Vispa auf dem Abschnitt km 9.832 – km 10.967 auf der rechten Gleisseite (in Richtung der Kilometrierung) bereits erstellt
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. März 2024 | Publikationsdatum | |
13. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
29. März 2024 | Frist für Fragen | Fragen und Antworten werden ausschliesslich über Simap bearbeitet |
22. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk TU TP1 Vispersand - Ackersand, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. |
24. April 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk TU TP1 Vispersand - Ackersand, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. |
21. Mai 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Schlüsselpersonen |
20 | QUALITY | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden
EK 1:Referenz über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt
(insbesondere bezüglich Arbeiten in Gleisnähe unter Betrieb, Koordination verschiedene Arbeitsstellen) in den letzten 10 Jahren.
EK 2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK 3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der
gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Auftragssumme für die vorgesehene Aufgabe
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Telefon: +41 (0)848 642 442
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