Ausschreibung 1398887: 247.001-06/215+237
Publiziert am: 27. Februar 2024
Einwohnergemeinde Muri bei Bern
Fassadensanierung mit neuen Fenster in Holzmetall im Bereich Schulhaus.
Fassadensanierung mit neuen Fenstern und Aussentüren in Aluminium im Bereich Turn-/Schwimmhalle, Garderoben, Fluchttreppen.
Fassadensanierung mit neuer hinterlüfteter Fassadenkonstruktion, bestehend aus PV-Modulen (aktiv/ blind), Metallfassade, inkl. An-/Abschlüsse.
Fssadensanierung mit neuen Beschattungen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
27. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | keine |
8. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | Es werden nur schriftliche Fragen beantwortet. |
8. April 2024 | Abgabetermin 13:00 | None |
11. April 2024 | Offertöffnung | None |
29. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
2. März 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
Aufgrund der im KBOB Teil A - Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen, Art. 3.8 genannten Kriterien.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
keine
Gemäss Art. 12 IVöB.
Vergütungsart:
Gemäss Ziffer 3.1 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Preisänderungen infolge Teuerung:
Gemäss Ziffer 3.5 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten.
Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofstrasse 4
3073 Gümligen
Telefon: 031 950 54 70
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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