Zuschlag 1398537: AV-WBZ 2024
Publiziert am: 23. Februar 2024
Universität St.Gallen (HSG)
Gemäss Zuschlagsverfügung vom 22. Februar 2024 das vorteilhafteste Angebot nach Bewertung der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagskriterien. Bester Preis und bei den Besten im Projektablauf sowie am besten im Bereich Nachhaltigkeit.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
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40 | COST | Quantitativ |
30 | QUALITY | Leistungsumfang |
20 | QUALITY | Referenzen |
10 | QUALITY | Anbieterpräsentation |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.02.2024
6
Gegen diesen Zuschlag/Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Dieser Zuschlag oder Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Zuschlagsverfügung vom 22. Februar 2024 mit Bewertungsmatrix wurde den Anbieterinnen direkt zugestellt.
Holzstrasse 15b
9010 St.Gallen
Telefon: +41 71 224 2012
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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