Abbruch 1398531: MRII Fassadenbau (inkl. Fenster und Aussentüren)
Publiziert am: 20. Februar 2024
zb Zentralbahn AG
Die aktuellen Triebzüge der zb Zentralbahn AG sollen in der Mitte ihres Lebenszyklus einem Revisionspaket unterzogen werden («Midlife Refit»). Diese Arbeiten sollen ab dem Jahr 2026 in der zb-Werkstätte in Meiringen durchgeführt werden. Bis dahin ist die notwendige Infrastruktur für den Midlife-Refit aufzubauen, was Sanierungsarbeiten am Bestand notwendig macht: Neubauten: Die Ausschreibung beinhaltet den Fassadenbau (inkl. Einbau Türen und Fenster) gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen.
•Gleisvorfeld vor Refit-Halle
•Refit-Halle
•Schiebebühne, neu überdacht
•Logistikhalle
Voraussichtlicher Baubeginn: Januar 2024
Voraussichtliches Bauende: Dezember 2025
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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