Ausschreibung 1397919: UL149 – 132 kV Leitung Kerzers – Rupperswil - Abschnitt a - h– Baumeis
Publiziert am: 19. März 2024
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Erstellung der neuen Fundamente für die Betonmasten der Übertragungsleitung UL149 – 132 kV Leitung Kerzers – Rupperswil. Alle Fundamente der Abschnitte a -h, werden als eingespannte Blockfundamente mit Köchern, in denen die Maste nachher aufgestellt und ausgegossen werden, ausgeführt. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen
Im Schutz der Spundwand wird armiert, betoniert und anschliessend werden die Spundbohlen gezogen. Die Fundamente werden erst nach der Aufstellung und Einbetonierung der Masten angeschüttet.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. März 2024 | Publikationsdatum | |
19. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
24. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Bedingungen: Das Angebot muss mittels der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF anzubieten. Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SBB SharePoint im PDF-Format und das Leistungsverzeichnis zusätzlich nach SIA 451 oder IfA18 gespeichert werden. Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten: (2)Erteilung der Zugangsberechtigung zu SharePoint durch die SBB. Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Formvorschrift: Im Betreff der E-Mail sind folgende Angaben zu notieren |
30. April 2024 | Offertöffnung | Bedingungen: Das Angebot muss mittels der Formulare (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind in Teil F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF anzubieten. Die vollständigen, datierten und unterschriebenen Angebotsdokumente mit allen Anhängen müssen elektronisch auf SBB SharePoint im PDF-Format und das Leistungsverzeichnis zusätzlich nach SIA 451 oder IfA18 gespeichert werden. Zusammenfassung der Schritte zur Einreichung von Angeboten: (2)Erteilung der Zugangsberechtigung zu SharePoint durch die SBB. Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Formvorschrift: Im Betreff der E-Mail sind folgende Angaben zu notieren |
2. September 2024 | Geplanter Projektstart | |
4. April 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 02.09.2024 bis 04.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Nachweis zu EK1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweis zu EK2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Es findet eine keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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