Zuschlag 1396115: R2024 20240212

Publiziert am: 12. Februar 2024

Flughafen Zürich AG

Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45421100: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Tags (Bau):
  • 221: Fenster, Aussentüren, Tore
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ammanfen Montagen GmbH, Bettwiesen
CHF 317,019 - CHF 457,973 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

EgoKiefer AG, Diepoldsau
CHF 634,467 - CHF 666,298 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

EgoKiefer AG, Diepoldsau
CHF 513,458 - CHF 593,904 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Fritschi Fensterbau AG, Wil
CHF 286,855 - CHF 299,954 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Fritschi Fensterbau AG, Wil
CHF 283,062 - CHF 344,628 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Klarer Fenster AG, St. Gallen
CHF 154,427 - CHF 217,210 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Klarer Fenster AG, St. Gallen
CHF 529,987 - CHF 575,967 , Eingang von gültigen Angeboten mit unbereinigten Nettobeträgen (inkl. MwSt.)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

09.02.2024


Anzahl Angebote:

17


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Zürich-Flughafen, 09.02.2024
Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: 0800 84 14 14
E-Mail-Adresse:  
projektleitung@schallschutzprogramm.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1396115 R2024 20240212