Ausschreibung 1396013: Instandsetzung Fussgängerunterführung Schulhaus, Pieterlen
Publiziert am: 9. Februar 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern
Gesamtinstandsetzung der Unterführung (UNF)
-Lokale Betoninstandsetzung mit Oberflächenschutzsystem OS 4 bei Wänden, Stützmauern und Untersicht der Unterführung
-Lokaler Ersatz des Zementmörtels und Erstellen einer Beschichtung OS 8 bei Rampen und Treppen
-Ersatz der Geländer und Handläufe
-Erhöhen der Randborde um 15-20 cm
-Erstellen von Schleppplatten (Hutten) bei der Unterführung
-Abdichtung der Unterführung mit Polymerbitumendichtungsbahnen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
9. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. März 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. Februar 2024 | Frist für Fragen | Die Antworten werden am 28.02.2024 ausschliesslich auf www.simap.ch publiziert. Eine Benachrichtigung der Anbieter findet nicht statt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Unternehmung, die Antworten herunterzuladen und in ihrem Angebot zu berücksichtigen. Aus der Nichtbeachtung können im Vergabeverfahren keine Ansprüche geltend gemacht werden. |
8. März 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
12. März 2024 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Kontrollstrasse 20
2501 Biel
Telefon: 031 635 96 00
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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