Zuschlag 1395471: MP-180073 IP-Netz F3, Los 11.2 LWL GEXI regional
Publiziert am: 8. Februar 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur, Filiale Zofingen
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch eine gute Bewertung der Schlüsselperson und der eingesetzten Produkte aber speziell durch den tiefen Preis.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | ZK1: Preis |
15 | QUALITY | ZK2: Qualität 25%; ZK2.1: Bauprogramm Zeigen Sie auf, wie Sie für die Kabelzüge vorgehen. •Vorgehen für die Aufnahmen der Installationswege •Kabelzüge mit dem Ablauf und die dazu notwendigen Zeitfenster für die Sperrungen (Anzahl der Fahrstreifen) aufgegliedert auf die Teilstrecken •Vorgehen bei den LWL-Spleissungen mit Aufstellung der Hilfsmittel inkl. Datenblatt •Vorgehen bei den LWL-Messungen mit Angabe der Messmittel inkl. Datenblatt •Zusammenstellung der vorgesehen Maschinen (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter). |
10 | QUALITY | ZK2.2: Eingesetzte Produkte; Beschreibung der Hauptkomponenten (Kabel LWL und KEV). Beschreibung der Materialien/Beschichtungen/Einsatztauglichkeit/Kompatibilität mit Produktangaben zum Anwendungs- und Temperaturbereich. Beschreibung allfälliger Abweichungen zu den Dokumenten ASTRA 13022 und ASTRA 23001-12120 (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter) |
10 | QUALITY | ZK3: Organisation; ZK3.1: Organigramm; Organigramm mit den Schnittstellen zu den anderen Losen und deren Abstimmungsbedarf sowie der Beschreibung (Schwergewichte) der einzelnen Funktionsblöcke (max. 2 Seiten A4, Arial 10) |
15 | QUALITY | ZK3.2: Schlüsselperson; Baustellenleiter: Beschreibung eines Referenzprojektes mit Kabelzug (LWL-Kabel) und Anschlussarbeiten (LWL) auf einer Autobahn mit einem Tunnel und einem Vollanschluss als Ersatzmassnahme unter Verkehr. Der vorgesehene Baustellenleiter muss dort als BL oder BL Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit 1.1.2023 erfolgreich in Betrieb sein und die Bausumme im Bereich Kabelzug muss grösser 300'000.- CHF betragen. |
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.02.2024
9
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
9 Angebote davon 3 Ausschlüsse
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...