Zuschlag 1395401: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe LSA UHR

Publiziert am: 17. Februar 2024

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung

Sachverhalt:
Die Vergabe Lichtsignalanlagen, Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.

Entscheid:
Der Auftrag Lichtsignalanlagen, Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. c der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma VR AG, Schlieren freihändig zugeschlagen.

Begründung:
Die Anpassungen werden an bestehenden Lichtsignalanlagen gemacht. Die Anlagenausrüstung (Steuerung, Signalgeber, Verkabelung und Software) wird von den jeweiligen LSA-Lieferanten unterhalten und ergänzt. Einerseits ist es aus Anlagetechnischen Gründen und insbesondere wegen Lieferantenabhängiger Software nicht möglich, auf einer bestehenden Anlage den Anbieter zu wechseln. Andererseits ist es aus Garantiegründen auch nicht möglich Dritte beizuziehen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 50232200: Wartung von Straßenlichtsignalen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

VR AG, Schlieren
CHF 373,672 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch