Ausschreibung 1395113: AAG/GI Baumeister

Publiziert am: 8. Februar 2024

zb Zentralbahn AG

Im Bahnhof Giswil werden zwei neue Abstellgleise, mit einer Nutzlänge von je 162 Meter erstellt. Zum Schutz gegen den Steinschlag aus dem Gorgenwald ist eine Schutzalerie zu erstellen.
Die Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen.
Voraussichtlicher Baubeginn: Oktober 2024
Voraussichtliches Bauende: April 2026


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Februar 2024 Publikationsdatum
8. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Submissionsunterlagen sind durch den UN auf Vollständigkeit zu prüfen-

5. April 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. Februar 2024 Frist für Fragen

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5. April 2024 Abgabetermin 00:00

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Abstellanlage Gorgen; Giswil: Baumeister“

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

10. April 2024 Offertöffnung

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Abstellanlage Gorgen; Giswil: Baumeister“

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

2. September 2024 Geplanter Projektstart
30. Juni 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den abgegebenen Submissionsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

zb Zentralbahn AG
Bahnhofstrasse 23
6362 Stansstad
Telefon: +41586688757
E-Mail-Adresse:  
christof.imfeld@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1395113 AAG/GI Baumeister