Ausschreibung 1395113: AAG/GI Baumeister
Publiziert am: 8. Februar 2024
zb Zentralbahn AG
Im Bahnhof Giswil werden zwei neue Abstellgleise, mit einer Nutzlänge von je 162 Meter erstellt. Zum Schutz gegen den Steinschlag aus dem Gorgenwald ist eine Schutzalerie zu erstellen.
Die Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen.
Voraussichtlicher Baubeginn: Oktober 2024
Voraussichtliches Bauende: April 2026
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
8. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Submissionsunterlagen sind durch den UN auf Vollständigkeit zu prüfen- |
5. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
26. Februar 2024 | Frist für Fragen | None |
5. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
10. April 2024 | Offertöffnung | Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. |
2. September 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den abgegebenen Submissionsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bahnhofstrasse 23
6362 Stansstad
Telefon: +41586688757
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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