Ausschreibung 1393249: P.100615 - KSA Energiezentrale Eniwa, Lüftungsinstallationen
Publiziert am: 27. Januar 2024
Eniwa AG
Lüftungsanlagen für Heizzentralenbelüftung, Verbrennungsluftzufuhr, Kältezentralenbelüftung, Absaugung Maschinenräume (Havarielüftung NH3), Luftwäscher und Dachventilatoren
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
27. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
29. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Februar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. Februar 2024 | Frist für Fragen | None |
12. Februar 2024 | Abgabetermin 10:00 | Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 47, Abs. 2 BöB) -EINREICHUNG des Angebots SCHRIFTLICH!- |
12. Februar 2024 | Offertöffnung | Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 47, Abs. 2 BöB) -EINREICHUNG des Angebots SCHRIFTLICH!- |
11. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
60 | PRICE | Angebotspreis |
10 | QUALITY | Technik + Angebot |
10 | QUALITY | Referenzen |
20 | QUALITY | Lieferfähigkeit / Organisation des Anbieters |
Zulassungsbedingungen
gem. Submissionsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Submissionsunterlagen
gem. Submissionsunterlagen
gem. Submissionsunterlagen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Industriestrasse 25
5033 Buchs
Telefon: +41 62 835 03 81
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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