Zuschlag 1392919: I-22014 Haus S SKP221 Fassadenbau
Publiziert am: 29. Februar 2024
Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
Vorliegend kommt für die Vergabe die gemäss Art. 21 IVöB Abs. 2, Bst. c. und e., bezeichnete Ausnahmebestimmung Die Firma Aepli hat bereits einen bestehenden Werkvertrag für die Etappen 2 und 3. Dieser Teil ist mengenmässig wesentlich
zur Anwendung. Dies aus den folgenden Gründen:
Die Firma Aepli Metallbau AG hat bereits einen gültigen Werkvertrag aus dem Jahr 2016 für die
Fenster, Aussentüren und Tore Haus S (TO1-TO4). Das erste Teilobjekt (TO1) wurde von 2016 bis 2020
realisiert und in Betrieb genommen.
Aufgrund der neuen Spitalstrategie wurden die Teilobjekte 2 und 3 angepasst (vergrössert) -
das daraus entstandene Mehrausmass soll auf Grund der technischen Besonderheiten sowie
zur Vermeidung von substanziellen Mehrkosten als Ergänzungsauftrag nun ebenfalls an die
Firma Aepli Mettalbau AG beauftragt werden. In der oben erwähnten Vergabesumme sind die
Gesamtkosten für die Fertigstellung von Haus S enthalten, inkl. der bereits im bestehenden
Werkvertrag enthaltenen Beträge für TO2-3.
Die massgebenden Merkmale und Vorteile des Angebots des Anbieters sind:
grösser als der des Mehrausmasses.
_ Das Projekt sieht eine spezielle Closed Cavity Fassade (CCF-Fassade) vor. Diese Fassadenkonstruktion ist komplex und
erfordert eine entsprechende Lieferkette und das notwendige Know-how in der Planung, Fabrikation und der Montage sowie an
die Sauberkeit in der Produktion. Dieses Fassadensystem bieten nur sehr wenige Fassadenbaufirmen an.
_ Bei einer Auftragsvergabe an einen anderen Anbieter müssten Komponenten wie der Kompressor oder das Luftsystem wegen
Haftungsfragen ergänzend gekauft und installiert werden, den der bestehende Kompressor reicht nach Angabe des
Unternehmers für die Häuser S und O. Dies führt zu höheren Anschaffungs- und Betriebskosten.
_ Die Arbeiten auf der Baustelle sind mit nur einem Unternehmer koordinativ einfacher. Zudem können die bestehenden
Anschlussdetails weitergeführt werden. Ein zusätzlicher Anbieter müsste dieselben Anschlussdetails garantieren, da die
statische konstruktive Tragstruktur und die Fassadenkonstruktion in Beton bereits vorgegeben sind.
_ Bei den CCF-Elementen handelt es sich um ein Bandfenster. Die Elemente bestehen teilweise aus eigens von der Firma Aepli
entwickelten Bauteilen. Ein zusätzlicher Anbieter müsste an diese Fenster nahtlos anschliessen. Falls bauliche Probleme an
den Schnittstelle auftreten, wie zB Dichtheit der Konstruktion, ist die Haftung sehr schwer zu definieren.
_ Die CCF-Elemente kommen alle von einem Unternehmer und verleihen dem Gebäude einen einheitlichen Ausdruck, da alle
Elemente aus gleicher Produktion kommen
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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