Ausschreibung 1392797: P19PR003 ABT Vorfeld Nord / Elektroinstallationsarbeiten in den TS

Publiziert am: 26. Januar 2024

Flughafen Zürich AG

Mit dieser Ausschreibung werden die Vor-Leistungen ausgeschrieben, welche zwingend notwendig sind für den Technologiewechsel der Befeuerungsanlagen. Die bestehenden Trafostationen, Apparateräume werden vorbereitet und aus technischer Sicht aufgewertet, bzw. an die neusten Normen angepasst. Die Leistungen beinhalten bspw. Elektroinstallationen, Ergänzungen bei Niederspannungsverteilungen, das Erstellen von Provisorien, Aufbau von Doppelboden und Kommunikationseinrichtungen (ICT).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 31720000: Elektromechanische Ausrüstung
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

19. Februar 2024 Frist für Fragen

Es findet keine Begehung statt. Fragen sind gemäss Submissionsunterlagen einzureichen.

8. März 2024 Abgabetermin 11:00

None

8. März 2024 Offertöffnung

None

1. Mai 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 26 22
E-Mail-Adresse:  
jacques.meier@zurich-airport.com