Ausschreibung 1391391: 20403 / Belagserneuerung Habkernstrasse (Sutters Weidli – Rossgrind)

Publiziert am: 29. Januar 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Die Arbeiten umfassen die Deckbelagserneuerung sowie die Sanierung der Dilatations- und Arbeitsfugen in den Bordüren der Lehnenkonstruktionen sowie eine Stützmauer.

Baugrubenaushub (fest) 33 m3
Permanente Mikropfähle 54 m’
Schalung 20 m2
Armierung 1’080 kg
Beton 6.7m3
Sanierung Arbeitsfugen Bordüren 22 St
Sanierung Dilatationsfugen Bordüren 27 St
Sanierung Fahrbahnübergang 14 m’
Grabenaushub (fest) 37 m3

Entwässerungsleitungen
PP NW 110 – 200 mm 20m’
Einlaufschächte NW 700, mit Schlammsammler 1 St
Schlammsammler NW 700 1 St
Einlaufrinnen, Länge 1.0 m 11 St

Kontrollschacht Entwässerung
Fundationsschicht 3 St
Belag fräsen (Deckschicht) 6’334 m2
Belag aufbrechen 130 m2
Beläge 731 t


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Januar 2024 Publikationsdatum
29. Januar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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1. März 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. Februar 2024 Frist für Fragen

Fragen sind bis 09.02.2024 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 16.02.2024 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet.

1. März 2024 Abgabetermin 00:00

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. Vermerk: „Belagserneuerung Habkernstrasse - nicht öffnen“. Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Kuvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen.

5. März 2024 Offertöffnung

Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. Vermerk: „Belagserneuerung Habkernstrasse - nicht öffnen“. Der Eingabevermerk ist aussen auf dem Kuvert (zusätzlich zur Adresse) anzubringen.

6. Mai 2024 Geplanter Projektstart
18. Oktober 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 PRICE ZK 1: Angebotspreis
20 QUALITY ZK 2: Fachkompetenz Schlüsselpersonen
15 QUALITY ZK 3: Bauprogramm; Bauvorgang / -phasen und Baustellenlogistik; Erkennen Risiken und Hauptschwerpunkte
5 QUALITY ZK 4: Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1: Fachkompetenz des Anbieters
EK 2: Leistungsfähigkeit des Anbieters

Geforderte Nachweise:

Vollständig ausgefülltes Dokument C, inkl. der darin genannten Nachweise und Selbstdeklaration.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Besonderen Bestimmungen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt (Thun)
Telefon: 031 633 35 18
E-Mail-Adresse:  
bernhard.linder@be.ch