Ausschreibung 1390125: LV Passerelle Steigerhubel Bern - Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 1. Februar 2024
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Mit dem Projekt AS25 «Leistungssteigerung Bern West» soll das Angebot im Fern- und S-Bahn-Verkehr durch eine Entflechtung der Bahnlinien verdichtet werden. Als Entflechtungsbauwerk dient der Holligentunnel, welcher eine niveaufreie Kreuzung des Gleisfeldes ermöglicht, jedoch die Aufhebung der bestehenden Unterführung Steigerhubel bedingt. Als Ersatz dieser unterirdische Gleisquerung soll eine Passerelle für den Leichtverkehr (Fussgänger und Radfahrer) über das Gleisfeld realisiert werden. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen
Folgende Elemente sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung:
-Neubau der Passerelle Steigerhubel sowie der Ankunftsbereiche Süd und Nord mit den Lifttürmen, der Treppen- und Rampenanlagen.
-Glasfassade der Lifttürme
-Gestaltung Gelände bei den Ankunftsbereiche
-Rampe in die Einstellhalle Campus Berner Fachhochschule
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
1. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Februar 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
12. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Technisches Angebot und Preisangebot sind mit entsprechender Bezeichnung und Stichwort in zwei separaten, verschlossenen Couverts (F1.1 Technisches Angebot und F1.2 Preisangebot) einzureichen dies gilt auch für die Unterlagen im PDF-Format, welche somit auf zwei einzelnen USB-Sticks abgegeben werden müssen. Desgleichen gilt auch für Variantenangebote. Zusätzlich ist folgendes zu beachten: Auf den Kuverts ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / LV Passerelle Steigerhubel - Technisches Angebot» «BITTE NICHT ÖFFNEN / LV Passerelle Steigerhubel - Preisangebot» |
17. April 2024 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Technisches Angebot und Preisangebot sind mit entsprechender Bezeichnung und Stichwort in zwei separaten, verschlossenen Couverts (F1.1 Technisches Angebot und F1.2 Preisangebot) einzureichen dies gilt auch für die Unterlagen im PDF-Format, welche somit auf zwei einzelnen USB-Sticks abgegeben werden müssen. Desgleichen gilt auch für Variantenangebote. Zusätzlich ist folgendes zu beachten: Auf den Kuverts ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / LV Passerelle Steigerhubel - Technisches Angebot» «BITTE NICHT ÖFFNEN / LV Passerelle Steigerhubel - Preisangebot» |
3. Februar 2025 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Nachweis zu EK1:
N1:
1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
N1.1 Baumeisterarbeiten unter Bahnbetrieb (Bausumme min. 2 Mio. CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren.
N1.2 Stahl- oder Stahl-Beton-Verbundbrücke (Bausumme min. 2 Mio. CHF) ausgeführt in den letzten 10 Jahren wenn möglich über Bahnanlagen.
N1.3 Verschub:
Längseinschub einer Stahl- oder Stahl-Beton-Verbundbrücke über in Betrieb stehende Bahnanlagen ausgeführt in den letzten 10 Jahren.
N1.4 Qualifikation zur Herstellung von Stahlbauten:
- Gültige Nachweise für die Ausführungsklasse EXC4: Anforderungen an den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die Herstellerzertifizierung und die CE-Kennzeichnung für Stahlbauteile gem. EN 1090, Teil 1 und EN ISO 3834-2 (N1.4a)
- Gültige Prüfbescheinigungen für Schweisser und Bediener für die Ausführungsklasse EXC4, Schweisser ISO 9606 und Bediener ISO 14732 und Nachweis für Schweissaufsicht ISO 14731. (N1.4b)
Nachweis zu EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
2) Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
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Telefon: 00 000 00 00
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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