Ausschreibung 1389131: EFHK-Vorfeld A Nord, Los 1.1, Phasen B - E, Elektroinstallationen

Publiziert am: 19. Januar 2024

Flughafen Zürich AG

Mit den Bauphasen B – E des Projektes Vorfeld A Nord, Los 1.1 werden Massnahmen im Bereich Elektroversorgung für eine Vorfeldsanierung und Infrastrukturen für die zukünftige Entwicklung umgesetzt. Im Zentrum des Projekts steht der Technologiewechsel der Befeuerung, welcher im Bereich der Baustelle und an deren Schnittstellen zum Bestand vollzogen wird.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
  • 45311100: Installation von elektrischen Kabeln
  • 45317300: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
  • 45317100: Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
  • 45317200: Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Januar 2024 Publikationsdatum
19. Januar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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5. April 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. Februar 2024 Frist für Fragen

Die Fragen sind schriftlich im SIMAP-Forum zu stellen und werden dort bis spätestens am 23.02.2024 beantwortet.

5. April 2024 Abgabetermin 11:00

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5. April 2024 Offertöffnung

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8. Juli 2024 Geplanter Projektstart
31. März 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: 043 816 00 72
E-Mail-Adresse:  
claude.egger@zurich-airport.com