Ausschreibung 1388309: Umbau Personenunterführung West im Bahnhof Herisau 2024

Publiziert am: 10. Januar 2024

Schweizerische Südostbahn AG

Der Bahnhof Herisau wird nach den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) umgebaut. In diesem Projekt wird der westliche Teil entsprechend umgebaut. Dazu werden die Zugänge zur Personenunterführung barrierefrei gestaltet. Es wird im Hausperron und im Mittelperron je einen neuen Lift geben. Im Mittelperron wird die Treppe erneuert. Zusätzlich wird die Unterführung statisch ertüchtigt und saniert. Das bestehende Perrondach wird im Bereich der Baustelle abgebrochen und durch ein Provisorium ersetzt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Januar 2024 Publikationsdatum
10. Januar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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20. Februar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
5. Februar 2024 Frist für Fragen

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20. Februar 2024 Abgabetermin 16:00

Die Eingabe muss deutlich wie folgt beschriftet sein:
„NICHT ÖFFNEN - OFFERTE: Herisau Personenunterführung West“
Die Eingabe hat in Paketform zu erfolgen.
Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

21. Februar 2024 Offertöffnung

Die Eingabe muss deutlich wie folgt beschriftet sein:
„NICHT ÖFFNEN - OFFERTE: Herisau Personenunterführung West“
Die Eingabe hat in Paketform zu erfolgen.
Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

20. April 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 PRICE Preis
15 QUALITY Qualifikation Einsatzplanung /Schlüsselperson
15 QUALITY Baustellenlogistik und Bauablauf
5 QUALITY Projektrisiken
5 QUALITY Umwelt

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Stationsstrasse 52
8833 Samstagern
Telefon: +41 58 580 72 32
E-Mail-Adresse:  
Nicolai.Krause@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1388309 Umbau Personenunterführung West im Bahnhof Herisau 2024