Zuschlag 1387161: Instandsetzung Reussbrücke Pfaffensprung
Publiziert am: 22. Dezember 2023
Baudirektion Uri, Amt für Tiefbau
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Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
60 | PRICE | ZK1: Preis |
15 | QUALITY | ZK2: Qualität Anbieter |
5 | QUALITY | ZK3: Kapazitäten und Organisation |
10 | QUALITY | ZK4: Termineinhaltung |
5 | QUALITY | ZK5: Umwelt |
5 | QUALITY | ZK6: Lehrlingsausbildung |
BENOTUNG ZK1 Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note. Das tiefste bereinigte Angebot dividiert durch Angebotssumme multipliziert mit 100 ergibt die Benotung. Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. BENOTUNG ZK2 - ZK4 Die Bewertung erfolgt immer mit Punkten 0 / 33 / 66 /100: 0 = nicht erfüllt, nicht beurteilbar; keine oder unvollständige Angaben 33 = teilweise erfüllt, Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 66 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 100 = sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Bewertungen multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 100% x 100 = 100 Punkte). BENOTUNG ZK5 Das Angebot mit den kleinsten Tonnenkilometern erhält die Maximalpunktzahl 100. Die zehnfache Zahl dieser Tonnenkilometer ergibt Null Punkte. Dazwischen werden die Punktzahlen linear verteilt. BENOTUNG ZK6 Das Angebot mit dem grössten Lehrlingsanteil (%-Lehrlinge) erhält die Maximalpunktzahl 100. Lehrlingsanteil gemäss Angebot dividiert durch den höchsten Lehrlingsanteil (%-Lehrlinge) multipliziert mit 100 ergibt die Benotung.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann im Rahmen von Artikel 52 ff. IVöB i.V.m. Art. 54 ff. VRPV innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Obergericht des Kantons Uri, Rathausplatz 2, 6460 Altdorf, schrift-lich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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Klausenstrasse 2
6460 Altdorf
Telefon: 041 875 26 87
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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