Zuschlag 1386289: Refit Hochregallager Werk Olten BP6396
Publiziert am: 21. Dezember 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist das gemäss den vorgängig definierten Kriterien insgesamt vorteilhafteste Angebot im Sinne von Art. 41 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Insbesondere erzielte es die beste Bewertung bei den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | 1 QUALITÄT |
Muss Kriterium | 1.1 Vollumfängliches Einhalten der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen. |
35% von 60% | 1.2 Fachkompetenz |
35% von 60% | 1.3 Abgabe eines Realisierungskonzepts |
15% von 60% | 1.4 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen |
5% von 60% | 1.5 Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus. |
5% von 60% | 1.6 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge |
5% von 60% | 1.7 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR) |
40% | 2 WIRTSCHAFTLICHKEIT |
70% von 40% | 2.1 Wirtschaftlichkeit TOTAL Investitionskosten Refit HRL Werk Olten |
30% von 40% | 2.2 Wirtschaftlichkeit TOTAL Instandhaltung- und Servicekosten über 13 Jahre Refit HRL Werk Olten |
Weitere Details sind in Ziffer 4.6 der Ausschreibungspublikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 Zuschlagskriterien aufgeführt.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.12.2023
4
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
-
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 573 96 66
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...