Zuschlag 1385875: FbE23 Delémont-Laufen Nachtrag 1
Publiziert am: 3. Januar 2024
I-AEP-ENG-FB-RWT-PL2
Es handelt sich um Leistungen, die erhöht werden sollen und bereits erbrachte Leistungen ersetzen. Diese Leistungen sind auch notwendig, um die Baustelle in dem neuen Kontext durchführen zu können, wegen einer Änderung des Logistikkonzepts durch die SBB, und um die anderen, ursprünglich nicht identifizierten Arbeiten im Baustellenbereich durchführen zu können. Die Kosten, um die zusätzlichen Leistungen von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen, wären aufgrund einer zweiten Baustellenlogistik und aufgrund der enormen technischen und personellen Mittel, die unter Einhaltung desselben Zeitplans eingesetzt werden müssten, unverhältnismäßig hoch.
Der Zuschlag ist gerechtfertigt im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Bst. e BoeB.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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