Zuschlag 1384985: Doc1600356333 SAS Engineering Support für Leit- und Schutztechnik

Publiziert am: 18. Dezember 2023

Swissgrid

Den Zuschlag für Los 4 und das insgesamt vorteilhafteste und preislich attraktivste Angebot erhält die Firma Solutec automation AG. Die Firma weist beim ZK2 Kompetenzen und Erfahrungen der Schlüsselperson zudem eine gute bis sehr gute Erfüllung der Kriterien auf.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 65310000: Stromversorgung
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 4:

    Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Instandhaltungsprojekten im Bereich SAS für diverse Unterwerke sowie weitere Leistungen gemäss C1_Lastenheft, Kap. 3.2.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK1 Preis
70 QUALITY ZK 2 Kompetenzen und Erfahrungen der Schlüsselperson 1

Das komplette Vorgehen der Vergaberegelung für alle Lose ist in Kapitel 3.3 in Dokument C1_Lastenheft beschrieben.

Berücksichtigte Anbieter

Solutec automation AG, Urdorf
CHF 294,032

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 25.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 51 Tage

Datum des Zuschlags:

15.12.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

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5001 Aarau
Telefon: +41585802111
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