Zuschlag 1384975: Doc1600356333 SAS Engineering Support für Leit- und Schutztechnik

Publiziert am: 18. Dezember 2023

Swissgrid

Den Zuschlag für Los 2 und das insgesamt vorteilhafteste Angebot erhält die Firma BKW Energie AG. Die Firma weisst zudem beim ZK2 Kompetenzen und Erfahrungen der Schlüsselperson eine gute bis sehr gute Erfüllung der Kriterien auf.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 65310000: Stromversorgung
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Regionen Nordwestschweiz, Zürich, Escpace Mittelland (deutschsprachiger Teil): Inbetriebsetzungs- und Inbetriebnahme-Tätigkeiten im Bereich Schutz und Leittechnik sowie weitere Leistungen gemäss C1_Lastenheft, Kap. 3.1.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK1 Preis
60 QUALITY ZK2 Kompetenzen und Erfahrungen der Schlüsselperson 1
10 QUALITY ZK3 Zusätzliche losspezifische Kompetenzen der Schlüsselperson 1 (Sprache)

Das komplette Vorgehen der Vergaberegelung für alle Lose ist in Kapitel 3.3 in Dokument C1_Lastenheft beschrieben.

Berücksichtigte Anbieter

BKW Energie AG, Bern
CHF 454,020

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 25.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 51 Tage

Datum des Zuschlags:

15.12.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

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Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802111
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