Zuschlag 1383459: MP-190045, Erhalt BSA GST bis 2030 – Los 2.0, Ersatz Beleuchtung

Publiziert am: 19. Dezember 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten und Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
  • 45316000: Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
40% ZK1: Preis
30% ZK2: Qualifikation Schlüsselpersonal und Organigramm
unterteilt in:
-ZK 2.1: Organigramm; Gewichtung:15%
Aufzeigen der projektbezogenen Organisation des Anbieters sowie den relevanten Schnittstellen zu anderen Losen, Bauherrschaft, Lieferanten und Dritten (max. 2 Seiten A4, Arial 10)
-ZK 2.2: Schlüsselperson Baustellenchef (Bauleitender Monteur); Gewichtung: 15%
Beschreibung eines Projektes Beleuchtung in einem Autobahntunnel >2 km. Der vorgesehene Bauleitender Monteur muss dort in dieser Funktion oder Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit dem 1. Jaunar.2023 erfolgreich in Betrieb sein.
Bewertet werden u.a. Vergleichbarkeit der ausgeübten Funktion und Tätigkeit, technischer Aspekt/Komplexität der Referenz, Kosten, spezielle projektbedingte Rahmenbedingungen: z.B. Aufrechterhaltung des Betriebs, Umsetzung eines Notfallmanagements, Bereitstellung eines 24/7 Pikettdiensts, etc. und der Lebenslauf des Bauleitenden Monteurs.
30% ZK3: Qualität und Eignung der angebotenen Leistungen und Komponenten
-ZK3.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien; Gewichtung: 10%
-ZK3.2: Vorgehensvorschlag; Gewichtung:10%
(max. 3 Seiten A4 mit Skizzen und Beschreibung)
ZK3.3: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms; Gewichtung: 10%
(max. 3 Seiten A4 mit Plan und Beschreibung)

Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

Berücksichtigte Anbieter

c/o InfraTech AG, Stans
CHF 3,758,921

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
Ausschreibung vom: 25.08.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 113 Tage

Datum des Zuschlags:

16.12.2023


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

5 Angebote davon 1 Ausschluss


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch