Ausschreibung 1382711: Ersatz Kunststoffrasen Sportanlagen Bodenweid und Weissenstein

Publiziert am: 13. Dezember 2023

Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern

Sportanlage Bodenweid:
- Rückbau bestehender Kunststoffrasen granulat-/sandverfüllt
- Rüchbau belastete Elastikschicht inkl. Entsorgung
- Einbau Elastikschicht 25 mm im In-situ-Verfahren
- Verlegen Kunststoffrasen unverfüllt, 34 mm hoch, 3 Floorschichten, inkl. Linierung
Los 1 - Bodenweid 1 // Bodenweid 2
KW 24 - KW 32

Sportanlage Weissenstein:
- Rückbau bestehender Kunststoffrasen granulat-/sandverfüllt
- Schichten best. Elastikschicht im Randbereich
- Verlegen Kunststoffrasen unverfüllt, 34 mm hoch, 3 Floorschichten, inkl. Linierung
Los 2 - Weissenstein
KW 24 - KW 27

Bei Verspätung, die durch den Unternehmer zu vertreten ist, geltend Betriebsaufnahme nach Bauprogramm wird eine Konventionalstrafe von 0.75% der Bruttoauftragssumme pro Kalendertag Verspätung geltend gemacht.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45212221: Bauarbeiten für Sportplätze
  • 39293400: Kunstrasen
  • 45236110: Oberbauarbeiten für Sportplätze
Tags (Bau):
  • 424: Spiel- und Sportplätze
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Bodenweid: Ersatz Elastikschicht und gummigranulat- / sandverfüllter Kunststoffrasen durch Kunststoffrasen unverfüllt mit 3 Floorschichten auf zwei Normfeldern Sportanlage Bodenweid.Neubau Elastikschicht 25mm im In-situ-Verfa

  • Lot 2:

    Weissenstein: Ersatz gummigranulat- / sandverfüllter Kunststoffrasen durch Kunststoffrasen unverfüllt mit 3 Floorschichten auf Normfeld Sportanlage Weissenstein.


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Dezember 2023 Publikationsdatum
13. Dezember 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Januar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. Dezember 2023 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 21.12.2023 auf www.simap.ch.

Es findet eine zweite Fragerunde auf simap.ch statt.
2. Fragerunde einzureichen bis 11.01.2024
Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.01.2024 auf www.simap.ch.

22. Januar 2024 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Kunststoffrasen Los 1 Bodenweid/ Los 2 Weissenstein/ Etappe 2024/ BKP 424 Spiel- und Sportplätze/ Eingabetermin: 22.01.2024" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

25. Januar 2024 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Kunststoffrasen Los 1 Bodenweid/ Los 2 Weissenstein/ Etappe 2024/ BKP 424 Spiel- und Sportplätze/ Eingabetermin: 22.01.2024" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Bodenweid: Ersatz Elastikschicht und gummigranulat- / sandverfüllter Kunststoffrasen durch Kunststoffrasen unverfüllt mit 3 Floorschichten auf zwei Normfeldern Sportanlage Bodenweid.Neubau Elastikschicht 25mm im In-situ-Verfa
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • KW 24-31/2024
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Angebotspreis:
30 Produktequalität Der Kunststoffrasen muss mindestens den Anforderungen von FIFA Quality entsprechen. Bei den Kunststoffrasenprodukten werden Anforderungen an das Produkt und sportfunktionellen Werten bewertet:
10 Nachhaltigkeit Bei der Nachhaltigkeit wird die Wiederverwendung, Umnutzung und Zurückführung in den Rohstoffkreislauf der abzuführenden Materialien bewertet:



2: Weissenstein: Ersatz gummigranulat- / sandverfüllter Kunststoffrasen durch Kunststoffrasen unverfüllt mit 3 Floorschichten auf Normfeld Sportanlage Weissenstein.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • KW 25-30 /2024
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Angebotspreis:
30 Produktequalität Der Kunststoffrasen muss mindestens den Anforderungen von FIFA Quality entsprechen. Bei den Kunststoffrasenprodukten werden Anforderungen an das Produkt und sportfunktionellen Werten bewertet:
10 Nachhaltigkeit Bei der Nachhaltigkeit wird die Wiederverwendung, Umnutzung und Zurückführung in den Rohstoffkreislauf der abzuführenden Materialien bewertet:



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

- Termineinhaltung
- Zwei Kunststoffrasenfelder UNVERFÜLLT mit einer Bausumme > 300'000.- Fr. realisiert in den letzten 3 Jahren.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Formular Termineinhaltung
- Formular Referenz

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Anbietende aus dem Ausland legen analoge Bescheinigungen ihres Landes bei.

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch