Zuschlag 1381605: 410.20180
Publiziert am: 1. Dezember 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. d IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Bst. d : aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Die Überwachungsmessung der Brücke im Sommer 2022 zeigte unerwartet starke Deformationen. Nach einer sofortigen Überprüfung musste die Brücke aus Tragsicherheitsgründen vorzeitig abgebrochen werden. Aus Tragsicherheitsgründen musste der Abbruch eng durch den Statiker begleitet werden. Weiterhin mussten die Submissionsunterlagen infolge des vorzeitigen Abbruchs überarbeitet werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.12.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Schorenstrasse 39
3645 Gwatt (Thun)
Telefon: 031 636 44 00
E-Mail-Adresse:
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