Zuschlag 1381193: Metropark O1, Rohbau TU
Publiziert am: 8. Dezember 2023
Regionalverkehr Bern-Solothurn AG (RBS)
Der RBS ist Grundeigentümer der Parzellen im Bereich des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Worblaufen in der Einwohnergemeinde Ittigen bzw. hat sich das Eigentum an den Parzellen rechtlich gesichert. Im Januar 2016 hat der RBS mit der Zuschlagsempfängerin eine Projektentwicklungsvereinbarung abgeschlossen, in welcher das Vorgehen, die Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten bezüglich der Projektierung der zukünftigen Überbauung des ESP-Areals, den Bewilligungsverfahren und den Grundstücksverkäufen geregelt wurden. In der Projektentwicklungsvereinbarung ist die Zuschlagsempfängerin namentlich die Verpflichtung eingegangen, auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein markt- und bewilligungsfähiges Projekt zu entwickeln. Gestützt auf diese Vereinbarung hat die Zuschlagsempfängerin das Projekt Metropark entwickelt. Der RBS ist als Sektorenunternehmen gemäss Art. 4 Abs. 2 und 3 IVöB teilweise dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt. Die Unterstellung betrifft die sog. Sektorentätigkeiten, nicht aber die übrigen Tätigkeiten des RBS. Nicht unterstellt sind namentlich Aufträge in Zusammenhang mit Anlagetätigkeiten, wie Bauaufträge für Immobilien, die an Dritten vermietet werden. Für die Frage der Anwendbarkeit teilunterstellter Aufträge von Sektorenunternehmen ist die sog. Präponderanzmethode massgebend. Soweit nach dem Geschriebenen im vorliegenden Fall überhaupt eine Unterstellung unter das öffentliche Beschaffungsrecht anzunehmen ist, kann der Auftrag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB freihändig der Zuschlagsempfängerin vergeben werden. Nach dieser Bestimmung kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund „der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums [...] nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage“ kommt. Diese Bestimmung nimmt Fälle in den Blick, in welchen aufgrund technischer oder rechtlicher Besonderheiten keine vernünftige Alternative zur Wahl eines bestimmten Anbieters besteht. Im vorliegenden Fall liegen die Besonderheiten darin, dass aus rechtlichen Gründen nur in Bezug auf die Zuschlagsempfängerin die Möglichkeit besteht, durch Ausübung des in der Projektentwicklungsvereinbarung vorgesehenen Optionsrechts einen Totalunternehmerauftrag abschliessen zu können. Demnach ist der Tatbestand von Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB in casu erfüllt.
Der RBS hat sich seinerseits verpflichtet, die Grundstücke ausschliesslich an einen oder mehrere von der Zuschlagsempfängerin beigebrachte Käufer zu veräussern und auf erstes Begehren die Grundstückskaufverträge gemäss den in der Projektentwicklungsvereinbarung definierten Rahmenbedingungen mit den Käufern abzuschliessen. Der RBS hat sich ferner ein Optionsrecht ausbedungen, wonach sie gewisse Flächen bzw. Gebäudeteile zu eigenen Zwecken erwerben bzw. realisieren kann. Für den Fall der Ausübung des Optionsrechts ist der RBS die Verpflichtung eingegangen, die Zuschlagsempfängerin für die selbst realisierten Teile des Projekts Metropark als Totalunternehmerin zu beauftragen.
Der RBS hat sich entschieden, vom beschriebenen Optionsrecht teilweise Gebrauch zu machen. Ein Teil der vom RBS beschlossenen Investition dient der Schaffung von selbst genutzten Büroflächen, ein Teil soll zu Anlagezwecken erstellt und an Dritte vermietet werden. Mit der Ausübung des Optionsrechts bringt der RBS einen Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin zum Abschluss, welcher die Planung und Realisierung des Baus durch diese als Totalunternehmerin und die Entschädigung der bereits getätigten sowie der noch anstehenden Leistungen der Zuschlagsempfängerin durch den RBS vorsieht.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.12.2023
-
Verfügungen des RBS gemäss Art. 51 bzw. 53 IVöB sind innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, anfechtbar. Der RBS behält sich indessen vor, im Falle einer Anfechtung der vorliegenden Freihandvergabe die Unterstellung des publizierten Rechtsgeschäfts unter das öffentliche Beschaffungsrecht zu bestreiten (siehe hiervor Ziff. 3.3). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
-
Tiefenaustrasse 2
3048 Worblaufen
Telefon: 031 925 55 55
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...