Ausschreibung 1378915: 1010 23004 Würzwies und Tüffenwies, Rohrleitungen
Publiziert am: 24. November 2023
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Im Gebiet von Zürich Altstetten und Höngg entsteht ein neuer Energieverbund zur Wärme- und Kälteversorgung. Als Energiequelle für den Energieverbund Altstetten Höngg (EVAH) wird die Abwärme des Klärwerks Werdhölzli (KWH) sowie die Abwärme aus der Klärschlammverbrennung (KSV) genutzt. Im Rahmen des EVAH: www.ewz.ch/altstetten sollen Wärme- und Kälteleitungen im Gebiet verlegt werden. Die Energie soll mittels Leitungsnetzen je nach gewünschtem Energiemix (Anergie, Wärme, Kälte) in den Quartieren verteilt werden. Im Energieverbund Altstetten und Höngg realisiert das ewz im Quartier 8064 Zürich um die Würzwies neue Fernwärmeleitungen. Ab dem 01.10.2024 sollen die Hausanschlüsse mit Fernwärme versorgt werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. November 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Submissionsunterlagen für die Ausschreibung 1010 - Würzwies und Tüffenwies, Rohrleitungen sind in einem 7Zip File passwortgeschützt. Zum Entpacken der Dateien wird das 7Zip Programm benötigt welches gratis im Internet heruntergeladen werden kann. Artur Pfeifer, Projekteinkauf |
1. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Substantielle Fragen zur Submission oder zum Konzept sind bis Freitag, 01.12.2023, schriftlich in die beiliegende Vorlage «Fragen zur Ausschreibung» einzutragen und als Excel-Datei per E-Mail an artur.pfeifer@ewz zu richten. Bei allgemeiner Bedeutung werden die entsprechenden Antworten allen Anbietenden gleichzeitig mitgeteilt. |
18. Dezember 2023 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss ewz pünktlich vorliegen, der Poststempel ist nicht massgebend. Die Zustellung der Angebote per E-Mail ist nicht zulässig! Verspätete Angebote dürfen nicht mehr entgegengenommen werden. Alle angeforderten Unterlagen sind zweimal in Papierform in einem Ringordner einzureichen, rechtsgültig und handschriftlich unterzeichnet von handlungsbevollmächtigten Personen. Alle Unterlagen müssen zusätzlich in elektronischer Form auf einem USB-Stick eingereicht werden. Die Angebote in Papierform und die Angebote in elektronischer Form müssen beide vollständig, inklusive aller Nachweise und Beilagen, und identisch gemäss Griffverzeichnis eingereicht werden. Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene, qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder gleichwertig gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur vom 18. März 2016 (z.B. eIDAS Signatur). Die QES muss im eingereichten PDF File nachvollziehbar sein. Elektronische Signaturen ausländischer Anbieter*innen haben die lokalen, länderspezifischen Gesetzgebungen einer qualifizierten elektronischen Signatur zu erfüllen. Sollten Sie sich nach der Durchsicht dieser Unterlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden haben, kein Angebot einzureichen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen und alle von uns erhaltenen Unterlagen zu löschen. Auf der verschlossenen Verpackung sind zwingend die folgenden Informationen aufzuführen: BITTE NICHT ÖFFNEN |
18. Dezember 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss ewz pünktlich vorliegen, der Poststempel ist nicht massgebend. Die Zustellung der Angebote per E-Mail ist nicht zulässig! Verspätete Angebote dürfen nicht mehr entgegengenommen werden. Alle angeforderten Unterlagen sind zweimal in Papierform in einem Ringordner einzureichen, rechtsgültig und handschriftlich unterzeichnet von handlungsbevollmächtigten Personen. Alle Unterlagen müssen zusätzlich in elektronischer Form auf einem USB-Stick eingereicht werden. Die Angebote in Papierform und die Angebote in elektronischer Form müssen beide vollständig, inklusive aller Nachweise und Beilagen, und identisch gemäss Griffverzeichnis eingereicht werden. Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene, qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder gleichwertig gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur vom 18. März 2016 (z.B. eIDAS Signatur). Die QES muss im eingereichten PDF File nachvollziehbar sein. Elektronische Signaturen ausländischer Anbieter*innen haben die lokalen, länderspezifischen Gesetzgebungen einer qualifizierten elektronischen Signatur zu erfüllen. Sollten Sie sich nach der Durchsicht dieser Unterlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entschieden haben, kein Angebot einzureichen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen und alle von uns erhaltenen Unterlagen zu löschen. Auf der verschlossenen Verpackung sind zwingend die folgenden Informationen aufzuführen: BITTE NICHT ÖFFNEN |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Die Anbietende kann die ausgeschriebenen Leistungen resp. Lieferungen in einer Bietergemeinschaft anbieten.
Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, so sind folgende zusätzliche Angaben zu machen:
Aufteilung der Bietergemeinschaft für die zu erstellenden Arbeiten
Name und Sitz der an der Ausführung beteiligten Unternehmungen
Die Vertretung der einfachen Gesellschaft (Bietergemeinschaft) inklusive Federführung, technische und administrative Leitung, etc.
Die Haftung der Gesellschafter
Die an der Bietergemeinschaft beteiligten Anbietenden haben zusätzlich die unternehmens-spezifischen Angaben gemäss den Eignungskriterien einzureichen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Tramstrasse 35
8050 Zürich
Telefon: +41 79 263 36 98
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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