Ausschreibung 1378529: Stützmauer
Publiziert am: 24. November 2023
Aargau Verkehr AG (AVA)
Atmoshaus plant an der Gemeindegrenze Berikon/Zufikon den Bau von 2 Gebäuden. In diesem Bereich weist das
Terrain eine Hanglage von Osten nach Westen auf. Aus diesem Grund ist im Osten eine vertikale Stützkonstruktion
nötig. Diese Stützmauer soll in Zukunft auch ein Teil der zu sanierenden Haltestelle Zufikon Belvédère
bilden. Nebst diversen Möblierungen soll an dieser Mauer später mit dem Haltestellenumbau auch das neue Haltestellendach
montiert werden. Der Umbau der Haltestelle ist nötig, um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz
(BehiG) umzusetzen. Die geplante Stützmauer kommt im Abschnitt Nord des genannten Projektes zu liegen.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. November 2023 | Publikationsdatum | |
24. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.1 |
19. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.5 |
22. Januar 2024 | Offertöffnung | Siehe Unterlagen Abschnitt 3.5 |
1. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
6. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Nachweise
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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