Ausschreibung 1378071: AS25 Bern West, Leistungssteigerung - Kabelarbeiten

Publiziert am: 30. November 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Projekt AS25 Leistungssteigerung Bern West ist Teil eines umfangreichen Massnahmenbündels im Knoten Bern für Angebotsausbauten im Fernverkehr und im Regionalverkehr. Für die Umsetzung der Angebotsausbauten wird das Betriebskonzept des Knotens Bern angepasst mit Hilfe neuer Entflechtungsbauwerke im Wylerfeld, in Wankdorf Süd – Ostermundigen und in Bern West mit dem Holligentunnel. Es handelt sich um ein komplexes innerstädtisches Bauprojekt mit eingeschränkten Platzverhältnissen, strengen Zutrittsvorschriften und unter Bahnbetrieb. Während der Bauarbeiten muss der Zugbetrieb uneingeschränkt sichergestellt sein. Im Umbauperimeter wird der grösste Teil der Kabel im Gleisfeld rückgebaut und neu aufgebaut.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 0 Minuten
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. November 2023 Publikationsdatum
30. November 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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12. Januar 2024 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

24. April 2024 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Technisches Angebot und Preisangebot sind in zwei separaten, verschlossenen Kuverts einzureichen.

Auf den Kuverts sind folgende Angaben zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / AS25 Bern West, Kabelarbeiten - Technisches Angebot»
«BITTE NICHT ÖFFNEN / AS25 Bern West, Kabelarbeiten - Preisangebot»

30. April 2024 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Technisches Angebot und Preisangebot sind in zwei separaten, verschlossenen Kuverts einzureichen.

Auf den Kuverts sind folgende Angaben zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / AS25 Bern West, Kabelarbeiten - Technisches Angebot»
«BITTE NICHT ÖFFNEN / AS25 Bern West, Kabelarbeiten - Preisangebot»

1. September 2024 Geplanter Projektstart
30. Juni 2036 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz für Kabelzugarbeiten unter Bahnbetrieb mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik.
Auftragsvolumen > CHF 3.00 Mio.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teilrealisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Nachweis zu EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet eine Begehung statt.

Datum: 18.12.2023
Zeit: 10 Uhr
Treffpunkt: Depot Aebimatt, Depotstrasse 33 in Bern

Weitere Informationen gemäss Teil B2 unter Ziffer 1.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1)
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

2)
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:  
martin.bertschi@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1378071 AS25 Bern West, Leistungssteigerung - Kabelarbeiten