Zuschlag 1377739: Planner SIA 32-53 für 220 kV, UW Riet (ZH), UW Wittenwil (TG)

Publiziert am: 17. November 2023

Swissgrid AG

Die Anbieterin hat bei den qualitativen Kriterien einen hohen Wert und ein attraktives Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71321000: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
  • 71356300: Technische Unterstützung
  • 71334000: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen
  • 71323200: Planung von Werksanlagen
  • 71315200: Bautechnische Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK1 - Preis
35 QUALITY ZK2 - Auftrags- und Risikoanalyse
30 QUALITY ZK3 - Schlüsselpersonen
5 QUALITY ZK4 - Nachhaltigkeitsbestrebungen

Das vorteilhafteste Angebot (mit der höchsten Gesamtpunktzahl) erhält den Zuschlag.

Berücksichtigte Anbieter

Axpo Grid AG, Baden
CHF 3,487,121

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 12.09.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 66 Tage

Datum des Zuschlags:

17.11.2023


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585803205
E-Mail-Adresse:  
senay.atli@swissgrid.ch