Ausschreibung 1377565: STIFT Olsberg, Ersatz Wärmeerzeugung; BKP 240
Publiziert am: 23. November 2023
Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Das Areal der Stift Olsberg wird über eine Zentrale Oelheizung betrieben, welche die Gebäude mit Wärme versorgt.
Die bestehende Oelheizung hat Ihre Lebensdauer erreicht und soll durch eine Holzschnitzelheizung ersetzt werden. Es wird ein Neubau mit unterirdischem Schnitzelbunker für die neue Holzschnitzelheizung errichtet. In dieser befindet sich die Holzschnitzelheizung mit Elektrofilter und dem Silo mit Schubboden, sowie die Lüftung und einzelne Sanitäranschlüsse. Via neuer Fernwärmeleitung wird der neue Heizverteiler in der best. Heizzentrale Hauptgebäude gekoppelt. Die Brauchwarmwasseraufbereitung wird umgebaut und an den neuen Gegebenheiten angepasst. Die Wärmeverteilung zu den einzelnen weiteren Gebäuden erfolgt weiterhin über die bestehende Wärmeverteilung.
Der Auftragsinhalt umfasst die Demontagen und Montage der Wärmeerzeugung BKP 240 sowie Arbeiten an der Lüftung BKP 244 und Sanitärarbeiten BKP 250.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. November 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | None |
18. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
21. Dezember 2023 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellistrasse 67
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
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✘ Begleitung bei der Einführung
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