Ausschreibung 1377219: 390055 Baumeisterarbeiten Tscheppa
Publiziert am: 14. November 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) plant den Neubau eines 350m langen Ausweichgleises im Raum Tscheppa. (km 89.539-89.903). Zusätzlich erfolgt eine Totalsanierung der Gleisanlage auf ca. 950m (km 89.268-90.265, Gleisersatz bis km 90.140). Zusätzlich wird eine neue Technikkabine im Bereich der Doppelspur erstellt. Der Projektperimeter liegt im Kanton Graubünden im Orte genannt Sedrun auf der Strecke
«Andermatt-Disentis».
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
14. November 2023 | Publikationsdatum | |
15. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Dezember 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über SIMAP bearbeitet. |
12. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot ist mit dem Stichwort: Baumeisterarbeiten Neubau Kreuzungsstelle Tscheppa, Vermerk: nicht öffnen an die Vergabestelle einzureichen. |
17. Januar 2024 | Offertöffnung | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot ist mit dem Stichwort: Baumeisterarbeiten Neubau Kreuzungsstelle Tscheppa, Vermerk: nicht öffnen an die Vergabestelle einzureichen. |
15. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Schlüsselpersonen |
20 | QUALITY | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf
EK 1:Referenz über die Ausführung von einem (1) mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt (insbesondere bezüglich Totalsanierung von Gleisbau) in den letzten 10 Jahren.
EK 2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK 3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so hoch sein wie die Auftragssumme für die vorgesehene Aufgabe,
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Es sind keine Begehungen vorgesehen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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