Ausschreibung 1375649: Kabelkanal/Bankettsicherung Ostnetz 2024/25, Los1 und 2

Publiziert am: 10. November 2023

Schweizerische Südostbahn AG

Das Ostnetz der SOB wird laufend instand gestellt. Im vorliegenden Projekt sind ab-
schnittsweise Bankettsicherungsmassnahmen, das Versetzten von neuen Kabelkanälen
vorgesehen. Die Arbeiten sind in zwei geographische Lose aufgeteilt und beinhalten die
gleichen Arbeitsgattungen (jedoch mit unterschiedlichen Ausmassen).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Der Projektperimeter von Los 1 befindet sich auf der Linie 869 von Romanshorn TG nach St.Gallen bis St.Fiden SG von km 2.37 bis km 18.58, siehe Plan D01.

  • Lot 2:

    Der Projektperimeter Los 2.1 + Los 2.2 befindet sich auf der Linie 870/853 von Herisau AR nach Wattwil SG: Abschnitt auf Linie 870 km 30.3 bis km 44.7 und Abschnitt auf Linie 853 km. 18.3 – km. 18.6, siehe Plan D13 (Los 2.1) und Plan D14 (los 2.2)


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. November 2023 Publikationsdatum
10. November 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Dezember 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. November 2023 Frist für Fragen

None

21. Dezember 2023 Abgabetermin 16:00

Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

3. Januar 2024 Offertöffnung

Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.

1. April 2024 Geplanter Projektstart
1. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Der Projektperimeter von Los 1 befindet sich auf der Linie 869 von Romanshorn TG nach St.Gallen bis St.Fiden SG von km 2.37 bis km 18.58, siehe Plan D01.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2024 bis 01.12.2024

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Der Projektperimeter Los 2.1 + Los 2.2 befindet sich auf der Linie 870/853 von Herisau AR nach Wattwil SG: Abschnitt auf Linie 870 km 30.3 bis km 44.7 und Abschnitt auf Linie 853 km. 18.3 – km. 18.6, siehe Plan D13 (Los 2.1) und Plan D14 (los 2.2)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.11.2024 bis 30.06.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Bahnhofplatz 1a
9001 St.Gallen
Telefon: +41585807298
E-Mail-Adresse:  
dragan.bosnjakovic@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1375649 Kabelkanal/Bankettsicherung Ostnetz 2024/25, Los1 und 2