Ausschreibung 1375649: Kabelkanal/Bankettsicherung Ostnetz 2024/25, Los1 und 2
Publiziert am: 10. November 2023
Schweizerische Südostbahn AG
Das Ostnetz der SOB wird laufend instand gestellt. Im vorliegenden Projekt sind ab-
schnittsweise Bankettsicherungsmassnahmen, das Versetzten von neuen Kabelkanälen
vorgesehen. Die Arbeiten sind in zwei geographische Lose aufgeteilt und beinhalten die
gleichen Arbeitsgattungen (jedoch mit unterschiedlichen Ausmassen).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. November 2023 | Publikationsdatum | |
10. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Dezember 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. November 2023 | Frist für Fragen | None |
21. Dezember 2023 | Abgabetermin 16:00 | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
3. Januar 2024 | Offertöffnung | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
1. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.04.2024 bis 01.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.11.2024 bis 30.06.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
siehe Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bahnhofplatz 1a
9001 St.Gallen
Telefon: +41585807298
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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