Ausschreibung 1374241: Instandsetzung Calmottunnel I
Publiziert am: 16. November 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Die MGBahn führt Instandsetzungsarbeiten im eingleisigen Calmottunnel, welcher sich in einem Zahnstangenabschnitt befindet, durch. Der Tunnel weist Schadstellen und Undichtigkeiten auf, welche im Winter zu Eisbildungen mit Einragungen ins Lichtraumprofil führen.Lokal erfolgt eine Betoninstandsetzung. Einragungen in das Lichtraumprofil werden mittels Schrämmen entfernt und mit faserbewehrtem Spritzbeton gesichert. Bei Wassereintrittsstellen werden neue Wasserableitungen erstellt, dazu werden mittels Mehrblattfräsen radial Entwässerungsschlitze gefräst und Entlastungsbohrungen durch das Gewölbe erstellt. Diese werden durch die Einlage von Halbschalen und die nachträgliche Abdichtung mit Fugenbändern, resp. Gummiprofildichtungen abgedichtet. Das anfallende Wasser wird über neu zu erstellende Entwässerungsrinnen abgeleitet. Bestehende Entwässerungsleitungen werden mechanisch gereinigt. Die Hauptarbeiten im Tunnel werden ab einer vorgängig zu erstellenden Baupiste umgesetzt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. November 2023 | Publikationsdatum | |
20. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Dezember 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich schriftlich über Simap einzureichen. |
15. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk Instandsetzung Calmottunnel I, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. Es gilt das Datum des Poststempels |
19. Dezember 2023 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk Instandsetzung Calmottunnel I, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. Es gilt das Datum des Poststempels |
1. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Beurteilung technisches Angebot |
20 | QUALITY | Fachkompetenz |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK1: Referenzen über die Ausführung von mindestens einer Sanierung eines Bahntunnels, resp mit der
vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich radial gefrästen
Drainageschlitzen) in den letzten 5 Jahren.
EK2: Projektbezogenes Qualitätsmanagementsystem (PQM)
EK3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei
Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die
vorgesehene Aufgabe.
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
keine
Es werden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anbieterinnen akzeptiert.
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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