Ausschreibung 1372567: N04, MP-110016, EP Verzweigung Rütihof - Anschluss Küssnacht, Baumeist

Publiziert am: 27. November 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Instandsetzung der Nationalstrasse N04 zwischen der Verzweigung Rütihof (km 99.200) und dem Anschluss Küssnacht (km 107.000). Vorgesehene Massnahmen:
- Befahrbarkeit Pannenstreifen / Schachtsicherungen
- Installationsplätze und Zufahrten
- Belagsersatz / Anpassung der Querneigung
- Instandsetzung / Neubau Entwässerungsleitungen
- Neubau Kabelrohranlage
- Instandsetzung / Neubau Fahrzeugrückhaltesysteme / Zäune
- Instandsetzung Kunstbauten (Hauptbauwerke: 2 Brücken, 7 Überführungen, 6 Unterführungen, 2 Durchlässe, 4 Stützmauern)
- Instandsetzung von 4 Lärmschutzwänden
- Neubau SABA Fänn Meierskappel
- Umbau von 2 Ölrückhaltebecken zu Pumpwerken
- 5 Signalportale für GHGW (Stahlbau, Fundamente, Pfähle)
Vorarbeiten ab Mitte 2024. Hauptarbeiten in drei Abschnitten mit je drei bis vier Bauphasen pro Bausaison von 2025 bis 2027.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233110: Bauarbeiten für Autobahnen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. November 2023 Publikationsdatum
27. November 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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15. Februar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
12. Januar 2024 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 19.01.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.01.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

15. Februar 2024 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

22. Februar 2024 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15 QUALITY ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS Erfahrung der Schlüsselpersonen, Gewichtung 15% - Chefbauführer Trassee und Chefbauführer Kunstbauten mit Referenz und Lebenslauf
15 QUALITY ZK2: QUALITÄT UND PLAUSIBLITÄT DES ANGEBOTS, Gewichtung 15% - Technischer Bericht, Optimierungspotential, Konzept Baustelleneinrichtung, Material-, Logistik- und Entsorgungskonzept, Organisation und Organigramm des Anbieters.
15 QUALITY ZK3: BAUZEIT, Gewichtung 15% - Länge der Bauzeiten bis Übergaben der Verkehrsfläche an den Verkehr.
15 QUALITY ZK4: QUALITÄT UND PLAUSIBLTÄT BAUPROGRAMM, GewichtunIg 15% -Einhaltung der Randbedingungen und Plausibilität der Bauabläufe und Leistungsannahmen.
40 PRICE ZK 5; PREIS, Gewichtung 40% - Bewertung bereinigte Angebotssumme

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselperson "Baustellenchef"
EK4: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
Für den Anbieter 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen, mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Als vergleichbar gilt: Instandsetzungsarbeiten auf eine Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens 20 Mio. CHF. Exkl. MWSt.

Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

Hinweis: Diese Referenz kann auch mit zwei Teilreferenzen erbracht werden.

EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: Schlüsselperson
"Baustellenchef":
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Als vergleichbar gilt: Instandsetzungsarbeiten auf eine Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens 20 Mio. CHF. Exkl. MWSt.

EK4: Leistungsanteil Unterakkordanten:
Maximal 50 % der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt. Örtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbe-stimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Der Anbieter muss mit Selbstdeklaration den Nachweis der Teilnahmebedingungen betreffend Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäss Artikel 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, «Verordnung») erbringen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

5. Die Veröffentlichung auf www.simap.ch ist massgebend. Bei Unklarheiten und Widersprüchen hat die deutsche Version Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: 058 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch