Ausschreibung 1371991: N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 ID9368
Publiziert am: 23. Oktober 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Bereitstellung der Infrastruktur für den Aufbau des neuen IP-Netz BSA in der GE I: - Lieferung Zuleitungen für die Versorgung (NS, NST) der Netzwerkschränke
- Lieferung Inhouse-LWL-Verkabelung
- Dienstleistungen für die Darstellung der LWL-Verbindungen (LWL-Patchpläne) pro IP-Abschnitt
- Durchführung LWL-Messungen (Link-Link)
- Lieferung Universelle Kommunikationsverkabelung (UKV)
- Dienstleistungen für die Erstellung der neuen UKV-Dokumentation pro Standort
- Anpassungen an Doppelböden
- Lieferung Netzwerkschränke und Innenausrüstung
- Dienstleistungen für die Koordination mit dem benachbarten Los E61 IPE-IPA
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 30.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
14. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2-030 MP-210010 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 Infrastruktur (ID 9368)». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
20. Dezember 2023 | Offertöffnung | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2-030 MP-210010 - Kanton Bern Migration IP-Netz - BSA, Los E78 Infrastruktur (ID 9368)». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
3. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Qualität Ausrüstungen und Ausführungen |
30 | QUALITY | Organisation, Schlüsselpersonen |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3: Schlüsselperson
EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK 5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Inbetriebnahme mit vergleichbarer Komplexität (Aufbau UKV-Verkabelung, Inhouse-LWL-Verkabelung und Netzwerkschränke auf Nationalstrassenperimeter) und aus dem gleichen Fachbereich (Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2: Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK 2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.
EK3 SCHLÜSSELPERSON
EK3: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Inbetriebnahme in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Aufbau UKV-Verkabelung, Inhouse-LWL-Verkabelung und Netzwerkschränke auf Nationalstrassenperimeter) und aus dem gleichen Fachbereich (Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Als Schlüsselperson für EK 3 gilt: Projektleiter.
EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser ist als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre. Detaillierte Auflistung und Beschreibung der zeitlichen Belastung innerhalb des Unternehmens und anderer Projekte. Als Schlüsselperson für EK 4 gilt: Projektleiter.
EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK2.1: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, Gewichtung 15%
Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
- ZK2.2: Auftragsanalyse, Gewichtung 10%
Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
ZK2.3: Bestellablauf und Lieferkonzept, Gewichtung 5%
Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Organisation, Schlüsselpersonen, Gewichtung 30%; unterteilt in:
- ZK3.1: Schlüsselpersonen, Gewichtung 20%
Geforderte Angaben gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
- ZK3.2: Projektorganisation, Gewichtung 10%
Geforderte Ausführungen gem. Submissionsunterlagen, Dokument 2.2 Unternehmerangaben
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
9. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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