Ausschreibung 1371661: Sanierung Fussgängerübergang Schorachgässli
Publiziert am: 23. Oktober 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern
Erneuerung des Bachdurchlasses Zäzibach im Zusammenhang mit dem Verschieben des Fussgängerübergangs Schorachgässli. Sanierung Strasse inkl. den darunterliegenden Werkleitungen im Bereich des Projektperimeters (Ersatz der Fundationsschichten, Tragschichten, Deckbelag, Verbreiterung der Fahrbahnen).
Hauptmengen:
- Belagsabbruch ca. 1'000 m2
- Betonabbruch ca. 200 m3
- Grabenaushub ca. 900 m3
- Spriessungen ca. 940 m2
- Kabelschutzrohre ca. 700 m
- Kanalisation/Entwässerung ca. 50 m
- Beton ca. 210 m3
- Auffüllungen ca. 1700 m3
- Fundationsschichten ca. 600 m3
- Randabschlüsse ca. 400 m
- Beläge ca. 660 t
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
23. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind bis 10.11.2023 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 20.11.2023 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
1. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
7. Dezember 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
18. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
20 | QUALITY | Fachkompetenz Schlüsselpersonal |
25 | QUALITY | Technischer Bericht |
5 | QUALITY | Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze für Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen |
Zulassungsbedingungen
EK1: Fachkompetenz des Anbieters, EK2: Leistungsfähigkeit des Anbieters, EK3: Nachweis QM
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 636 50 50
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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