Ausschreibung 1371457: 1373.5 Bhf Aarau WSB, Gleis 11

Publiziert am: 19. Oktober 2023

Aargau Verkehr AG (AVA)

Umbau Bahnhof Aarau WSB:
- Neubau Gleis 11 als Feste Fahrbahn (auf MFS)
- Ersatz und Verschieben von Weichen
- Rückbau einer Gleishiflsbrücke
- Werkleitungsarbeiten


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45234116: Gleisbauarbeiten
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Oktober 2023 Publikationsdatum
19. Oktober 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

None Frist für Fragen

None

22. November 2023 Abgabetermin 16:00

Stichwort: "Bahnhof Aarau WSB, Gleis 11 - NICHT ÖFFNEN"
. Es gilt der Poststempel des Versands (A-Post)
. Das Angebot kann gegen Quittung am Empfang abgegeben werden. Frist: 16:00 Uhr

24. November 2023 Offertöffnung

Stichwort: "Bahnhof Aarau WSB, Gleis 11 - NICHT ÖFFNEN"
. Es gilt der Poststempel des Versands (A-Post)
. Das Angebot kann gegen Quittung am Empfang abgegeben werden. Frist: 16:00 Uhr

1. Februar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrasse 85
5000 Aarau
Telefon: +41 62 832 83 32
E-Mail-Adresse:  
daniel.giger@aargauverkehr.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1371457 1373.5 Bhf Aarau WSB, Gleis 11